Zu den ausgewiesenen Beratungsschwerpunkten der Sozietät gehört das Energierecht. Hier liegt ein Fokus auf dem Recht der Erneuerbaren Energien einschließlich der Schnittstellen zum Energiewirtschaftsrecht sowie zum öffentlichen Bau- und Umweltrecht. Diese Spezialisierung umfasst auch die jeweiligen Bezüge zum Unternehmensrecht und Arbeitsrecht, zum Kapitalmarktrecht, zum Sanierungsrecht sowie zum Europa- und Verfassungsrecht.
Mit dieser Kompetenz berät Geiser & von Oppen seit mehr als 15 Jahren Unternehmen, Banken, Verbände und die öffentliche Hand u.a. in folgenden Themen:
• Projektentwicklung
• Erwerb und Veräußerung sowie Strukturierung von Unternehmen und Projekten
• Sanierung und Insolvenzbegleitung
• Energieversorgungskonzepte
• Stromvermarktung
• Strom- und Gaseinkauf
• Energetische Sanierung/Energieeffizienz
• Energierechtliche Grundsatzfragen
• Arbeitsrecht, Geschäftsführerverträge
• Prozessführung/Litigation.
Berlin mit 6 Anwälten